Humanitäre Bildung/Internationales
Menschlichkeit auch in Kriegen und Konflikten durchsetzen - das ist das Ziel des humanitären Völkerrechts. Eine Aufgabe des Roten Kreuzes - und damit auch des Jugendrotkreuzes - ist es, die Regeln des humanitären Völkerrechts bekannt zu machen.
Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an Kriegshandlungen teilnehmen, so zum Beispiel Verwundete, Gefangene und Zivilist*innen. Außerdem gibt es den Kriegsteilnehmer*innen Regeln für die Art und Weise der Kriegsführung vor. Diese Regeln wurden 1949 in den Genfer Abkommen und drei Zusatzprotokollen später verabschiedeten festgehalten. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Wer gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstößt – egal ob als Soldat*in an der Front, General oder Regierungsmitglied – macht sich eines Kriegsverbrechens schuldig.
Das Genfer Abkommen
Die Entstehung der Genfer Abkommen, auch Rotkreuz-Abkommen genannt, ist eng mit der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verwoben. Es war schließlich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf, das die Entwicklung des humanitären Völkerrechts vorangebracht hat. Das Rote Kreuz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Regeln des humanitären Völkerrechts weltweit zu verbreiten, damit die Teilnehmer*innen bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und entsprechend umsetzen. Auch ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Weitere Infos
Materialien zum Genfer Abkommen sowie die wichtigsten JRK-Angebote zum humanitären Völkerrecht sind bei den JRK-Landesgeschäftsstellen oder in der JRK-Bundesgeschäftsstelle erhältlich.